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Unsere Schiedsrichter

Bei der DSE entscheiden ausschließlich erfahrene und auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisierte Juristen. Diese werden vom Vorstand der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten benannt und in die Schiedsrichterliste aufgenommen. Schiedsrichter kann nur sein, wer über besondere Kenntnisse und langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Erbrechts (als Richter, Rechtsanwalt oder Notar) verfügt.

Die Schiedsrichter sind sowohl auf dem Gebiet des Schiedsverfahrensrechts als auch auf dem zu den schwierigsten Gebieten des BGB zählenden Erbrecht qualifiziert.


Die Schiedsrichter sind nach PLZ-Bereichen geordnet.
Den gewünschten PLZ-Bereich wählen Sie bitte aus der Karte aus:


  
© 2020 Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. | Partnerschaft mit Rudolf & Kollegen