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Vorteile der DSE

Die Vorteile eines Schiedsverfahrens im Vergleich zur staatlichen Gerichtsbarkeit lassen sich im wesentlichen auf vier Punkte zusammenfassen:

kurze Verfahrensdauer
Ein Verfahren bei den ordentlichen Gerichten kann sich aus vielerlei Gründen oft über Jahre hinziehen. Die meisten Schiedsverfahren werden innerhalb weniger Monate erledigt, da die Schiedsrichter unabhängig terminieren können und es keine zweite Instanz gibt.

hohe Kompetenz
Von einem staatlichen Richter, der jährlich hunderte von Fällen zu entscheiden hat, ist die eingehende Befassung mit einem Erbfall nicht ohne weiteres zu erwarten, zumal es keine Fachgerichtsbarkeit im Erbrecht gibt. Die Schiedsrichter der DSE sind hingegen ausgewiesene Experten auf ihrem Gebiet, was durch langjährige praktische Erfahrungen und Publikationstätigkeit belegt ist.

überschaubare Kosten
Die Gerichtsgebühren für das Schiedsverfahren fallen nur einmal an, da es nur eine Instanz gibt. Ein Anwaltszwang besteht nicht, allerdings wird in der Praxis keine Partei auf anwaltlichen Beistand verzichten.

Grundsatz der Parteiöffentlichkeit
Das Schiedsverfahren ist ein nicht öffentliches Verfahren, d.h. Interna aus den Beziehungen der Konfliktparteien werden nicht vor einer breiten Öffentlichkeit erörtert.



Ziele der DSE

  1. Wir stellen für Schiedsverfahren eine organisatorische Plattform zur Verfügung, insbesondere durch eine kompetente Geschäftsstelle und eine erprobte Schiedsordnung.

  2. Wir benennen kompetente und erfahrene Experten als Schiedsrichter.

  3. Wir informieren die Öffentlichkeit über die Vorteile des Schiedsverfahrens, insbesondere durch unsere regionalen Geschäftsstellen.

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