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Wir über uns |
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Die deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) wurde im Jahre 1998 gegründet.
Der Institutionalisierung der Schiedsgerichtsbarkeit im Erbrecht lag der Gedanke zugrunde, dass immer häufiger die oft hohen Vermögenswerte auf dem Weg in die nächste Generation in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten vielfach zerstritten werden. Die DSE beschränkt die oft über mehrere Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte andauernden Streitigkeiten auf einen erstinstanzlichen und in der Regel nur wenige Monate dauernden Schiedsverfahrensweg. Für ein gerechtes Verfahren hat die DSE eine einheitliche Schiedsordnung entwickelt und Schiedsrichter berufen, die anerkannte Experten auf ihrem Gebiet sind.
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne weitere Informationen (Schiedsordnung, Kostenübersicht etc.) zu.
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